Thilo Dinkel, geboren am 26. Januar 1932 in Ruit, studierte evangelische Theologie und legte 1960 seine 2. Dienstprüfung in Tübingen ab. Nach einer Pfarrstelle für Religionsunterricht und zwei Auslandspfarrstellen unterrichtete er ab 1976 Religion am Schlossgymnasium in Kirchheim unter Teck. Seit 1983 Oberstudienrat, trat er 1994 in den Ruhestand. Am 27. Juli 2024 verstarb er im Alter von 92 Jahren.
In wenigen Monaten jährt sich zum 150. Mal eines der wichtigsten Ereignisse für die Genealogie in Deutschland. Am 9. Februar 1875 wurde im Reichs-Gesetzblatt 1875, Nr. 4, Seite 23-40 das "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung" vom 6. Februar 1875 verkündet. Es regelt die reichseinheitliche Schaffung von Standesämtern zum 1. Januar 1876 und der von ihnen zu führenden Personenstandsregister.
Für die Verhältnisse in Baden-Württemberg gibt der Übersichtsartikel zu Personenstandsbüchern in LEO-BW einen Überblick über diese Quellengattung.
Vorreiter im heutigen Baden-Württemberg bei der Einführung der standesamtlichen Personenstandsregister ist das Großherzogtum Baden zum 1. Februar 1870. Rechtsgrundlagen sind
- "Gesetz. Die Beurkundungen des bürgerlichen Standes und die Förmlichkeiten bei Schließungen der Ehen betreffend" vom 21. Dezember 1869 (Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogthum Baden, Jahrgang 1869, Nr. XL, 29. Dezember 1869, Seite 587-606, alternatives Digitalisat)
- "Landesherrliche Verordnung. Die Bestimmung des Einführungstages für das Gesetz über die Beurkundungen des bürgerlichen Standes und die Förmlichkeiten bei Schließungen der Ehen betreffend. Vom 21. Dezember 1869" (Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogthum Baden, Jahrgang 1869, Nr. XL, 29. Dezember 1869, Seite 606-607, alternatives Digitalisat).
Standesbeamte sind die Bürgermeister oder in größeren Gemeinden ein Mitglied des Gemeinderates. Jedes der drei Standesbücher (Geburts-, Ehe- und Totenbuch) wird in zwei gleichlautenden Urschriften geführt, von denen nach Abschluss des Jahres eine bei der Gemeinde verwahrt und eine an das Amtsgericht geschickt wird.
Hohenzollern folgt als Bestandteil des Königreichs Preußen mit der dortigen Einführung zum 1. Oktober 1874. Rechtsgrundlage ist das
- "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung. Vom 9. März 1874." (Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten, 1874, Nr. 7, 16. März 1874,
Seite 95-109).
Das Königreich Württemberg beschließt erst nach der Verkündung des Reichsgesetzes gesetzliche Regelungen, um die Standesämter und Personenstandsregister zum 1. Januar 1876 einführen zu können. Rechtsgrundlagen sind
- "Gesetz zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 8. August 1875" (Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875, No. 30, 31. August 1875, Seite 463-472).
- "Ausführungsordnung des Bundesraths zu dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875; vom 22. Juni 1875" (Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875, No. 30, 31. August 1875, Seite 473-510).
- "Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Inneren, in Betreff der Vollziehung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 15. September 1875"
(Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875, No. 32, 4. Oktober 1875, Seite 521-522) - "Nachtrag zu der in Nro. 30 des Regierungsblatts veröffentlichten Ausführungsordnung des Bundesraths zu dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875" (Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875, No. 32, 4. Oktober 1875, Seite 522)
- "Verfügung der Ministerien der Justiz und des Inneren, in Betreff der Vollziehung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 20. Dezember 1875" (Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875, No. 38, 27. Dezember 1875, Seite 585-598).
Für Baden und Hohenzollern wurden mit der Einführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 Anpassungen der bislang geltenden gesetzlichen Regelungen notwendig:
- "Gesetz zum Vollzuge der Einführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 9. Dezember 1875" (Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogthum Baden, Jahrgang 1875, Nr. XXXIV, 13. Dezember 1875, Seite 355-362, alternatives Digitalisat).
- "Verordnung, betreffend die Einführung des dritten Abschnitts und des § 77. des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875. über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung. Vom 14. Februar 1875" (Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten, 1875, Nr. 5, 18. Februar 1875, Seite 93).
Für Württemberg gab es schon seit 1808 eine Besonderheit, die sogenannten Familienregister. Der Übersichtsartikel Familienregister in LEO-BW beschreibt diese Quellengattung. Auf einem Blatt (Doppelseite) wurden die genealogischen Daten eines Ehepaars, einschließlich der Namen ihrer Eltern, und die genealogischen Daten der Kinder aufgelistet. Die Verwaltung wollte hierauf nicht verzichten. Daher wurde als zusätzliche Rechtsgrundlage für Württemberg in Kraft gesetzt:
- "Verfügung der Ministerien der Justiz, des Inneren und des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Fortführung der Familienregister. Vom 26. Februar 1876. (Mit 1 Beilage)" (Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876, No. 8, 7. März 1876, Seite 69-75, Beilage auf Seite 74 und 75).
Heute verwahren die baden-württembergischen Standesämter die Personenstandsregister bis zum jeweiligen Ablauf der Fristen nach § 5 Absatz 5 PStG (110-30-80) in ihren Registraturen. Danach werden die Personenstandsregister jahrgangsweise an die zuständigen Gemeindearchive bzw. Stadtarchive abgegeben, wo sie auch einsehbar sind. Die im "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung. Vom 6. Februar 1875" in § 14 vorgesehenen Nebenregister (Zweitschriften) befinden sich jetzt in den jeweils heute zuständigen Kreisarchiven, wo sie ebenfalls einsehbar sind. Zu den Familienregistern wurden keine Zweitschriften angeordnet.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat auf seiner Website die Digitalisate des Bestandes A 28a bereitgestellt, also die Musterungslisten des Herzogtums Württemberg aus dem 16. und frühen 17. Jahrhundert. Diese Quellengattung bietet für viele Familienforscher eine wertvolle Ergänzung der Daten aus den seinerzeit beginnenden Kirchenbüchern, teilweise auch eine Weiterführung in die Zeit vor den Kirchenbüchern. Einige Musterungslisten sind unter den Quellenabschriften auf unserer Vereinsseite einsehbar.
Der Vereinsausflug am 15. Juni 2024 führte uns nach Tübingen, wo uns das Leitungsteam des Genealogischen Arbeitskreises Tübingen unter Führung von Brigitte Szydlak mit einem gut vorbereiteten Programm empfing. Bei schönstem Sonnenschein startete die Stadtführung mit Helmut Eck am Europaplatz vor dem Hauptbahnhof. Über die städtischen Anlagen, vorbei am Uhland-Denkmal und durch die Platanenallee ging es zum Hölderlinturm, jeweils an mehreren Stationen unterbrochen mit detailreichen Berichten des Stadtführers.
Der Geburtstag von Gottlieb Daimler jährt sich heute zum 190. Mal. Als Sohn des Bäckers Johannes Däumler und der Wilhelmine Friderike Fensterer wird er als Gottlieb Wilhelm Däumler in Schorndorf am 17. März 1834 geboren. Die Vorfahren von Gottlieb Daimler sind bei WikiTree eingepflegt. Anlässlich seines 100. Geburtstags wurde am 22. April 1934 auf dem Marktplatz von Schorndorf ein Denkmal enthüllt (von dem die Daimler-Figur im II. Weltkrieg eingeschmolzen wurde). Zu diesem Anlass erschien eine Festschrift, welche im Mitgliederbereich als Scan einsehbar ist. Mehrere unserer damaligen Vereinsmitglieder haben biographische und genealogische Aufsätze und Tafeln beigesteuert. Die Schorndorfer Familie Deümler/Deumler/Daeumler/Däumler konnte auf die Familie Teumbler/Teimbler/Theumler in Lande Reuß (im Grenzgebiet von Thüringen zu Bayern) zurückgeführt werden. Die anderen Vorfahren Daimlers stammen überwiegend aus dem Raum Schorndorf bis hin zu Göppingen und Murrhardt.
Vom 1. bis 3. März 2024 fand bundesweit der Tag der Archive unter dem Motto "Essen und Trinken" statt. Das Landeskirchliche Archiv Stuttgart hat hierzu für den Samstag Nachmittag ein Programm mit Vorträgen, Führungen, Ausstellungsvitrinen, Gesprächsmöglichkeiten und vielem mehr organisiert. Freundlicherweise wurden wir zur Teilnahme eingeladen und konnten so einen Tisch mit Publikationen (= geistige Nahrung) anbieten, der reges Interesse fand.