Archivordnung für EABW geändert
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Nachdem die Evangelische Landeskirche in Baden bereits 2022 ihr Archivgesetz geändert hat, ist im September 2025 die Evangelische Landeskirche in Württemberg mit ihrer Archivordnung gefolgt. Grundsätzlich darf Archivgut frühestens 30 Jahre nach der letzten Bearbeitung. Für uns sind die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut relevant. Hierfür gilt
SWDB auf RegionaliaOpen der BLB
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Mit der Badischen Landesbibliothek wurde am 8.10./12.10.2021 eine Vereinbarung geschlossen, um ältere Jahrgänge unserer Vereinszeitschrift auf der Plattform „RegionaliaOpen“ zu publizieren. Hierzu haben wir die von Frank Leiprecht dankenswerterweise erstellten Digitalisate der früheren Jahrgänge sowie die Vorlagen unserer Druckerei für die Jahrgänge ab 2007 zur Verfügung gestellt.


